Prozessvertretung und außergerichtliche Beratung aus langjähriger Erfahrung zum Beispiel im
STRAFRECHT –
FAMILIENRECHT – MIETRECHT – ZIVILRECHT –
BUßGELDSACHEN / VERKEHRSRECHT –
SOZIALRECHT -
Ob etwas und wie etwas Ihr gutes Recht ist, ist manchmal ganz klar und manchmal gar nicht so. Wir finden es für Sie und mit Ihnen heraus: ob Sie im Recht sind, wie einfach oder kompliziert es ist, dieses Recht zu bekommen und wie einfach oder aussichtsreich es ist, dieses Recht auch durchzusetzen.
Dies tun wir unter anderem bei Fragen zu Fällen des allgemeinen täglichen Lebens (Kauf, Miete, Leihe, Leasing, Pacht – auch unerbetene Werbung, per Email und am Telefon), Fragen zu familiären Angelegenheiten (Scheidung, Unterhalt, Erbschaft, Zugewinnausgleich, Aufenthaltsbestimmungsrecht der Kinder), Fragen mit sozialem Hintergrund (Fragen zu Versicherungen wie Kranken- und Sozialversicherung, Arbeitslosengeld, Erwerbsminderung) oder auch zu Problemen im Straßenverkehr (Unfallregulierung, Bußgeldsachen).
Wir bearbeiten auch schwierige Fällen aus dem Strafrecht – Strafanzeigen, Strafverfahren bei Gewaltdelikten, Drogenstraftaten und ähnlichem).
Wir überlegen gemeinsam und entscheiden aufgrund der Beratung, welche Schritte unternommen werden können.
Die Bezahlung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und bei umfangreicher Bearbeitung und nicht ausreichendem Gebührenansatz nach Vereinbarung. In Fällen nicht ausreichender finanzieller Mittel prüfen wir auch, ob Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe oder Beratungshilfe in Anspruch genommen werden kann.
Wenn Sie Fragen haben – rufen Sie uns einfach an. Wir helfen gerne !